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Der Landeswohlfahrtsverband Hessen und ver.di Hessen: Ein Garant für Inklusion und Teilhabe

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Bremen, 24.08.2025 (fs) – Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) spielt eine zentrale Rolle in der Eingliederungshilfe. Er garantiert gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen in ganz Hessen. Kürzlich trafen sich Vertreter*innen von ver.di und dem LWV in Kassel, um über die gegenwärtige Situation der Eingliederungshilfe zu sprechen. Dieses Gespräch war konstruktiv und von einem respektvollen Austausch geprägt.

Die Kernbotschaft war klar: „Es verbindet uns mehr als uns trennt.“ Beide Seiten erkennen die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen an, die die Eingliederungshilfe betreffen. Diese Probleme erfordern gesetzliche Änderungen und Unterstützung von Bund und Land. Ein Umdenken in der Finanzierung ist notwendig, um den steigenden Sozialausgaben der Kommunen entgegenzuwirken. Die Verantwortlichen haben sich verpflichtet, eine bessere Finanzausstattung für die Eingliederungshilfe zu erreichen.

Ein wichtiger Punkt ist die Neuregelung von systemwidrigen Leistungen. Diese Aufgaben müssen klar definiert und finanziell gesichert werden. Der LWV und ver.di unterstützen die Initiative des Landes Hessen zur Änderung relevanter Gesetze, um eine handlungsfähige Eingliederungshilfe zu gewährleisten.

Bedarfsermittlung bedarf ebenfalls einer Vereinfachung

Das derzeitige System der Bedarfsermittlung bedarf ebenfalls einer Vereinfachung. Ein unbürokratisches und nachvollziehbares Verfahren ist entscheidend, um die Komplexität der gegenwärtigen Abläufe zu reduzieren. Die Zusammenarbeit der Akteure muss gestärkt werden, um effizientere Lösungen zu finden.

Ein weiteres zentrales Thema ist der Fachkräftemangel. Gute, tarifgebundene Arbeitsplätze sind essenziell, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Rahmenbedingungen müssen entbürokratisiert und flexibler gestaltet werden, um einer effektiven Nutzung der Ressourcen dienen zu können.

Der LWV Hessen hat die Problematik erkannt und einen Transformationsprozess initiiert. Sowohl der LWV als auch die Leistungserbringer tragen Verantwortung. Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung, der im SGB IX verankert ist. Ein nachhaltiges, personenzentriertes System benötigt die richtigen Ressourcen und muss bürokratische Hürden abbauen.

UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 ist der gemeinsame Leitfaden

Die Unterstützung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 ist der gemeinsame Leitfaden. Sie zielt darauf ab, allen Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Beide Gesprächspartner haben betont, dass ihr Handeln von der Verantwortung für Menschen mit Unterstützungsbedarf geprägt ist.

Insgesamt zeigt der Dialog zwischen ver.di und dem LWV Hessen, dass die Kooperation und der Austausch entscheidend sind. Der langfristige Austausch zwischen allen Beteiligten wird fortgesetzt, um die bestmögliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft, die uns alle verbindet.

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