Bremen, 24.08.2024 (fs) – Am 6. August 2024 hat die Landesregierung in ihrer Sitzung den vierten Aktionsplan zur Inklusion verabschiedet. Dieser Plan bekräftigt das Engagement Niedersachsens für die Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Plan umfasst 97 spezifische Vorhaben, die von verschiedenen Ministerien bis zum Jahr 2027 realisiert werden sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und zu verbessern. Durch diesen strategischen Ansatz bekräftigt Niedersachsen sein langfristiges Engagement für Gleichberechtigung und Barrierefreiheit.
Die Förderung der Zugänglichkeit in bestehenden Hausarztpraxen stellt einen wesentlichen Aspekt dar. Hierfür stellt das Land im aktuellen Jahr finanzielle Mittel in Höhe von etwa 800.000 Euro bereit. Ebenso verankert der Aktionsplan der Landesregierung die Integration von Förderschullehrkräften in regulären Schulen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2027 insgesamt 1.700 Lehrkräfte für Sonderpädagogik an staatlichen Schulen, mit Ausnahme von Förderschulen, zu beschäftigen oder dorthin zu versetzen. Darüber hinaus ist geplant, die Dienstleistungen für hörbehinderte Menschen in staatlichen Theatern und Museen zu erweitern.
Ferner soll eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe für barrierefreies Bauen und Wohnen ins Leben gerufen werden. Zudem ist der Einsatz von professionellen Inklusionscoaches im Bereich des organisierten Sports vorgesehen. Im Bereich des niedersächsischen Justizvollzugs ist die Entwicklung eines Behandlungskonzepts für mehrfach psychisch erkrankte Inhaftierte geplant. Bis 2027 soll außerdem eine spezialisierte Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Sehnde etabliert werden. Diese Maßnahmen spiegeln das Engagement der Landesregierung wider, Inklusion und Barrierefreiheit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen voranzutreiben.
„Teil sein“
Der Aktionsplan Inklusion folgt dem Leitgedanken „Teil sein“. Menschen mit Behinderungen waren aktiv an der Formulierung übergeordneter Ziele und der Ausarbeitung spezifischer Maßnahmen beteiligt. Sie brachten ihre Expertise als Betroffene ein. Die Niedersächsische Staatskanzlei, sämtliche Landesministerien und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wirkten ebenfalls mit. Die festgelegten Ziele und Maßnahmen gliedern sich in zwölf Handlungsfelder.
Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Sozialministerium, äußerte sich positiv zur Entscheidung des Kabinetts. Sie betonte, dass Inklusion in Deutschland ein fundamentales Menschenrecht sei. Die Geschichte zeige, dass Rechte stets aktiv geschützt und gelebt werden müssen. Die nahezu 100 Initiativen, Projekte und Aktionen verdeutlichen, dass Inklusion ein fortlaufender Prozess ist. Dieser Prozess betrifft alle wesentlichen Lebensbereiche und kann nur im Miteinander erfolgreich sein. Inklusion muss in allen Sphären des Lebens berücksichtigt, erlebt und unterstützt werden. Dies gilt für den Arbeitsplatz ebenso wie für Bildungseinrichtungen, sportliche Aktivitäten und den öffentlichen Bau.
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Titelbild: Vierter Aktionsplan Inklusion / Foto: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung