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Das große Warten auf die Barrierefreiheit beim Online-Handel

Lesedauer 4 Minuten

Unsere inklusive Meinung

Eine Kolumne von Frank Schurgast und Julia Maiano

Barrierefreiheit stellt im E-Commerce einen wesentlichen Aspekt dar. Sie gewährleistet, dass sämtliche Personen, ungeachtet physischer oder sensorischer Einschränkungen, gleichberechtigten Zugriff auf Online-Shoppingangebote erhalten. Obwohl die Bedeutung von Inklusion zunehmend anerkannt wird, verdeutlichen Untersuchungen, dass ein Großteil der deutschen Online-Händler noch nicht die Standards für Barrierefreiheit erfüllt. Ein neuer Testbericht1 legt offen, dass 80% der geprüften Online-Shops in Deutschland die barrierefreien Richtlinien nicht befolgen. Dies ist alarmierend, insbesondere im Hinblick auf das ab Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, welches Online-Händlern auferlegt, ihre Plattformen entsprechend anzupassen.

Barrierefreiheit im Kontext des Online-Shoppings impliziert, dass Webshops so konzipiert sein müssen, dass sie von Personen mit Behinderungen problemlos bedienbar sind. Hierzu zählen technische Spezifikationen wie die Bedienbarkeit mittels Tastatur, ausreichende Kontrastverhältnisse, eine logische Strukturierung der Webseite sowie das Vermeiden von Elementen, die den Hauptinhalt überlagern oder verdecken könnten. Solche Anpassungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern tragen auch zur allgemeinen Nutzerfreundlichkeit bei und können sich positiv auf das Ranking in Suchmaschinen auswirken.

Die Ursachen für die unzureichende Barrierefreiheit sind vielschichtig. Häufig mangelt es an Bewusstsein oder dem erforderlichen technischen Wissen seitens der Betreiber. Auch können die Kosten für die Implementierung barrierefreier Lösungen abschreckend wirken. Dennoch ist hervorzuheben, dass Investitionen in Barrierefreiheit langfristige Vorteile mit sich bringen. Sie dienen nicht ausschließlich Menschen mit Behinderungen, sondern verbessern die Nutzungserfahrung aller Kunden. Indem Online-Händler die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit ihrer Plattformen erhöhen, können sie ihre Zielgruppe vergrößern und die Kundenzufriedenheit steigern. Durch die Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien können Online-Shops nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Marktposition stärken und einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft leisten.

Das BFSG als einzigartige Gelegenheit sehen

Die Notwendigkeit, digitale Inklusion zu fördern, ist unbestreitbar. Die bevorstehende Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)2 bietet deutschen Online-Händlern eine einzigartige Gelegenheit. Sie können ihre Plattformen optimieren, um ein barrierefreies Einkaufserlebnis zu ermöglichen. Dieser Schritt ist nicht nur eine Reaktion auf gesetzliche Vorgaben. Er trägt auch dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Händler zu verbessern. Darüber hinaus sendet es ein starkes Zeichen für soziales Engagement und den Willen zur Inklusion. Durch die Anpassung ihrer Websites können Unternehmen zeigen, dass sie die Bedürfnisse aller Kunden ernst nehmen. Sie demonstrieren damit auch ihre Bereitschaft, innovative Lösungen für Zugänglichkeitsprobleme zu finden. Dies wiederum kann das Markenimage stärken und die Kundentreue fördern. Letztendlich profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Nutzer von einer benutzerfreundlicheren Website-Gestaltung. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es entscheidend, dass Online-Shops nicht hinterherhinken. Sie sollten vielmehr Vorreiter in der Schaffung eines inklusiven digitalen Raumes sein. Die Umsetzung des BFSG ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie ist ein Meilenstein für die digitale Gleichstellung in Deutschland. Es ist eine Chance, die kein modernes Unternehmen verpassen sollte. Denn die Förderung der digitalen Teilhabe ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung. Sie ist auch ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung in unserer Gesellschaft.

Was sind die häufigsten Barrieren im Online-Shopping?

Das Einkaufen im Internet stellt eine komfortable Methode dar, um von der eigenen Wohnung aus Waren und Services zu beziehen. Allerdings ist diese Annehmlichkeit für viele Menschen mit Behinderungen nicht immer zugänglich. Die Gewährleistung der Barrierefreiheit im Internet ist von entscheidender Wichtigkeit. Sie stellt sicher, dass alle Nutzer, unabhängig von persönlichen Einschränkungen, gleichen Zugang zu Online-Shopping-Plattformen erhalten. Obgleich die Relevanz dieser Angelegenheit unbestritten ist, fehlt es vielen Internetshops an einer konsequent barrierefreien Umsetzung.

Eine verbreitete Hürde ist die unzureichende Bedienbarkeit mittels Tastatur. Viele Webseiten sind primär für die Navigation mit einer Maus konzipiert. Dies kann für Menschen mit motorischen Einschränkungen eine signifikante Hürde darstellen. Eine weitere Herausforderung ergibt sich durch das Fehlen eines deutlich sichtbaren Tastaturfokus. Dieser ist essenziell für Nutzer mit Sehbehinderungen, um das aktuell ausgewählte Element auf der Seite erkennen zu können. Solche Designentscheidungen können die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit einer Webseite erheblich beeinträchtigen.

Eine kontrastreiche Frage

Ein zusätzliches Hindernis ist die Designwahl eines niedrigen Kontrasts. Diese erschwert es Personen mit eingeschränkter Sehkraft erheblich, Texte zu entziffern. Auch das Erkennen wichtiger Symbole wird dadurch beeinträchtigt. Auch eine inkonsistente oder fehlerhafte Tabulator-Reihenfolge kann die Navigation sowie die Informationsgewinnung über Produkte beeinträchtigen. Die Integration von Barrierefreiheitsprinzipien in Webdesign und -entwicklung ist essentiell. Sie gewährleistet eine inklusive Nutzungserfahrung. Webdesigner und Entwickler müssen daher diese Prinzipien berücksichtigen. Tastatursteuerungen sind zu implementieren. Ein klarer Tastaturfokus ist sicherzustellen. Ebenso ist ein Design mit hohem Kontrast zu gestalten. Diese Maßnahmen sind nur einige Beispiele. Sie ermöglichen es, das Internet zu einem Raum zu machen, der allen zugänglich ist. Dies gilt unabhängig von physischen oder sensorischen Einschränkungen.

Auf Webseiten eingeblendete Elemente, wie Banner oder Cookie-Hinweise, die sich nicht intuitiv schließen lassen, können den Hauptinhalt verbergen und somit die Benutzerfreundlichkeit beeinträchtigen. Solche Gestaltungselemente stellen insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine erhebliche Hürde dar und können den Prozess des Online-Einkaufs unnötig erschweren. Die Gewährleistung der Barrierefreiheit im E-Commerce ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ebenso ein Aspekt sozialer Verantwortung und Kundenservice. Mit der bevorstehenden Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Juni 2025 ergibt sich für Online-Händler in Deutschland die Gelegenheit, ihre Plattformen zu optimieren und ein inklusives Einkaufserlebnis für alle Kunden zu ermöglichen.

Barrierefreiheit als wesentlichen Bestandteil der Geschäftsstrategie ansehen

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Online-Händler die Barrierefreiheit als wesentlichen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie ansehen und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Webseiten für jeden zugänglich zu gestalten. Dies trägt nicht nur dazu bei, den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sondern fördert auch die Zufriedenheit und Loyalität der Kunden und stärkt die Wettbewerbsposition der Händler. Investitionen in die Barrierefreiheit sind somit Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des E-Commerce. Durch die Berücksichtigung aller Nutzergruppen und die Schaffung einer barrierefreien Online-Umgebung können Unternehmen nicht nur ihre Marktpräsenz ausbauen, sondern auch ein Zeichen für Inklusion und Gleichberechtigung setzen. In einer Zeit, in der digitale Präsenz immer wichtiger wird, ist es unerlässlich, dass Online-Shops die Bedeutung der Barrierefreiheit erkennen und in ihre Geschäftsmodelle integrieren. Dies wird letztendlich zu einer stärkeren Kundenbindung und einem erweiterten Kundenkreis führen, der die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt.


Fußnoten

  1. In Kooperation mit Google und der Stiftung Pfennigparade veröffentlichte Aktion Mensch einen Bericht. Dieser analysiert die Barrierefreiheit deutscher Online-Shops. Fachleute der Bundesüberwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik unterstützten die Studie. Geschulte Personen mit verschiedenen Beeinträchtigungen führten die Tests durch. Der Bericht gewinnt an Bedeutung, da er Defizite aufdeckt. Viele Shops erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen nicht. Angesichts des bevorstehenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist dies besorgniserregend. ↩︎
  2. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutendes Bundesgesetz in Deutschland, das am 16. Juli 2021 erlassen wurde und voraussichtlich am 28. Juni 2025 in Kraft treitt. Es zielt darauf ab, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates zu harmonisieren. Dieses Gesetz stellt sicher, dass alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die nach dem Stichtag auf den Markt kommen, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem bestimmte Websites und Online-Shops, die nun den neuen Vorschriften entsprechen müssen. Das BFSG passt die bisherigen nationalen Vorschriften an die europäische Richtlinie an und erweitert die Barrierefreiheitsanforderungen. Es betrifft Hersteller, Händler und Importeure von Produkten sowie Dienstleistungserbringer und legt spezifische Pflichten für diese Wirtschaftsakteure fest. Kleinstunternehmen sind von einigen Anforderungen ausgenommen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Marktüberwachungsbehörden eingreifen und Maßnahmen ergreifen, die von der Einschränkung der Bereitstellung bis hin zum Rückruf der Produkte reichen können. Der European Accessibility Act (EAA), auch bekannt als die Europäische Barrierefreiheitsakte, ist die Grundlage des BFSG. Er legt die Mindestanforderungen für die Barrierefreiheit einer breiten Palette von Produkten und Dienstleistungen fest, die in der EU vermarktet werden. Der EAA soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu wesentlichen Produkten und Dienstleistungen haben, was wiederum ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben fördert. Die Umsetzung des EAA in nationales Recht durch das BFSG ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines inklusiveren Europas. Es ist zu beachten, dass die Anforderungen des BFSG den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen und dass die Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen und technischer Spezifikationen vermutet wird. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bietet Beratung und veröffentlicht relevante Normen und Standards, die bei der Erfüllung der Anforderungen des BFSG zu beachten sind. ↩︎

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