Bremen, 21.02.2025 (fs) – Betroffene setzen sich für ihr Recht auf Entschädigung ein, während in zwölf EU-Staaten weiterhin Sterilisationen ohne die Zustimmung von Menschen mit Behinderung durchgeführt werden können.
Die Zwangssterilisation war in Dänemark über viele Jahrzehnte eine gängige Praxis. Zehntausende Menschen waren betroffen. Besonders betroffen waren grönländische Frauen und geistig behinderte Personen. Auch Menschen in Haft wurden oft zwangssterilisiert. In den letzten Jahren wurden viele dieser Fälle bekannt. Betroffene wie Erling Frederiksen berichten von ihren traumatischen Erlebnissen. Er wurde in einem Kinderheim als beeinträchtigt bezeichnet und zwangssterilisiert.
Die ehemaligen Regierungen haben sich offiziell entschuldigt. Die ehemalige Sozialministerin Pernille Rosenkrantz-Theil bezeichnete die Zwangssterilisation als eines der dunkelsten Kapitel in Dänemarks Geschichte. Dennoch ist dieses Kapitel noch nicht vollständig abgeschlossen. Dänemark gehört zu den zwölf EU-Ländern, die Zwangssterilisationen weiterhin erlauben. Dazu zählen auch Finnland, Portugal und Zypern.
Das Gesetz sieht vor, dass Personen mit psychischen Beeinträchtigungen sterilisiert werden können. Wenn diese Personen einen Erwachsenenvertreter haben, kann dieser unter bestimmten Bedingungen eine Sterilisation anordnen. Dies geschieht jedoch nur, wenn die betroffene Person nicht widerspricht. Auf den ersten Blick scheint dies ein Schutz zu sein. In der Praxis ist es jedoch oft kompliziert.
Mängel in der Aufklärung
In Österreich ist Zwangssterilisation kriminalisiert. Nur bei Gesundheitsgefahren darf die Zeugungsfähigkeit eingeschränkt werden. Martin Marlovits vom Erwachsenenschutzverein kritisiert die ärztliche Aufklärung. Oft werden Informationen nicht angemessen vermittelt. Dies kann dazu führen, dass Betroffene nicht selbst über ihren Körper entscheiden können. Es gibt Hinweise, dass Sterilisationen von Menschen mit Behinderungen weiterhin stattfinden.
In Bulgarien haben Erwachsenenvertreter immer noch das alleinige Entscheidungsrecht. Krasimir Kanew vom bulgarischen Helsinki-Komitee erklärt, dass Personen unter Vormundschaft viele Bürgerrechte verlieren. Die Zustimmung des Vormunds ist notwendig. Dies betrifft auch das Thema Zwangssterilisation. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt das Privat- und Familienleben. Kanew sieht keinen legitimen Grund für Sterilisationen, außer bei akuten Gesundheitsrisiken.
Rassismus als treibende Kraft
Ein Vorstoß des Europäischen Behindertenforums für ein EU-weites Verbot von Zwangssterilisationen scheiterte im letzten Jahr. Eine EU-Richtlinie erkannte Zwangssterilisation als Gewalt gegen Frauen an. Es fehlt jedoch eine einheitliche Definition für eine Kriminalisierung. In der Vergangenheit wurden Sterilisationen auch rassistisch eingesetzt. In Dänemark geschah dies gegen die indigene Bevölkerung Grönlands. Auch französische Behörden in Überseegebieten haben sich nicht entschuldigt.
Das Beispiel Dänemark
Die Geschichte der Zwangssterilisation in Dänemark und Grönland ist ein komplexes und oft schmerzhaftes Kapitel, das eng mit den sozialen und politischen Strömungen des 20. Jahrhunderts verbunden ist. In Dänemark wurde das Gesetz zur Zwangssterilisation 1929 eingeführt, und es erlaubte die Sterilisation von Menschen, die als „unfähig“ oder „ungeeignet“ angesehen wurden, Kinder zu bekommen. Dies betraf häufig Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder solche, die als sozial problematisch galten.
In Grönland, das zu dieser Zeit eine dänische Kolonie war, wurden ähnliche Praktiken angewendet. Die dänische Regierung führte in den 1950er und 1960er Jahren Zwangssterilisationen durch, die oft unter dem Vorwand der Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gesundheit der Bevölkerung gerechtfertigt wurden. Diese Maßnahmen wurden häufig ohne das volle Einverständnis der betroffenen Personen durchgeführt und hatten tiefgreifende Auswirkungen auf die grönländische Gesellschaft.
Die Zwangssterilisationen wurden erst in den 1970er Jahren weitgehend eingestellt, als das Bewusstsein für Menschenrechte und individuelle Freiheiten wuchs. In den letzten Jahren gab es in Dänemark und Grönland Bestrebungen, die Geschichte dieser Praktiken aufzuarbeiten und den Opfern Anerkennung und Entschädigung zu bieten. Es ist wichtig, diese Geschichte zu reflektieren, um aus der Vergangenheit zu lernen und sicherzustellen, dass solche Verletzungen der Menschenrechte nicht wiederholt werden.
Der Kampf um Anerkennung und Entschädigung
In Rumänien bot eine nationalistische Gruppe Roma-Frauen Geld für Sterilisationen an. Die Behörden ermittelten, doch der damalige Präsident äußerte Bedenken wegen der Geburtenrate der Roma. 2021 erkämpften Vertreterinnen der Roma in Tschechien Entschädigungen. Der Senat stimmte für Zahlungen an Frauen, die zwischen 1966 und 2012 gegen ihren Willen sterilisiert wurden.
Die indigenen Frauen Grönlands fordern ebenfalls Entschädigungen vom dänischen Staat. In einer Klage verlangen sie 300.000 dänische Kronen für das erlittene körperliche und seelische Leid.