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Japan: Zwangssterilisation war verfassungswidrig

Lesedauer 2 Minuten

Das japanische Oberste Verfassungsgericht hat kürzlich ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Dieses Gesetz erlaubte die Zwangssterilisation von Menschen in den Jahren 1950 bis 1970. Als Reaktion darauf wird nun ein Ausschuss gebildet. Sein Ziel ist es, Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen zu verhindern. Diese Entwicklung markiert einen wichtigen Schritt im Kampf für Gleichberechtigung und Menschenrechte.

Bremen, 30.08.2024 (fs) – Zum ersten Mal in der Geschichte Japans hat das Oberste Verfassungsgericht die Unrechtmäßigkeit des Zwangssterilisationsgesetzes anerkannt. Dieses Gesetz war zwischen den 1950er und 1970er Jahren in Kraft. Das Gericht verurteilte die Regierung dazu, Entschädigung an diejenigen zu zahlen, die unter dem Eugenikschutzgesetz zwangssterilisiert wurden.

Es gab insgesamt fünf Klagen, in denen Entschädigung gefordert wurde. Das Gericht entschied, dass die durch das Eugenikgesetz betroffenen Fälle nicht der zwanzigjährigen Verjährungsfrist unterliegen. Dieses Gesetz war von 1948 bis 1996 gültig.

Unter diesem Gesetz wurden Personen mit geistigen Behinderungen, psychischen Störungen oder genetischen Krankheiten ohne ihre Zustimmung sterilisiert. Ziel war es, die Geburt von Nachkommen zu verhindern, die als „minderwertig“ angesehen wurden. Regierungsangaben zufolge wurden rund 25.000 Menschen sterilisiert, davon etwa 16.000 gegen ihren Willen.

Seit 2018 sind bei elf Bezirksgerichten Klagen von insgesamt 39 Personen anhängig, die Entschädigung verlangen. Das Gericht urteilte, es sei „äußerst unfair und ungerecht“, die Regierung durch Anwendung der Verjährungsfrist von der Haftung zu befreien.

Die Entscheidung, das Eugenikgesetz für verfassungswidrig zu erklären, erfolgte einstimmig. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Gesetz gegen Artikel 13 der Verfassung verstößt. Dieser Artikel garantiert die Freiheit der Menschen, sich nicht gegen ihren Willen invasiven Eingriffen unterziehen zu müssen. Ebenso wurde festgestellt, dass das Gesetz gegen Artikel 14 verstößt, der das Recht auf Gleichheit gewährleistet.

Premierminister Fumio Kishida trifft sich mit den Kläger*innen und entschuldigt sich

Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts, welches zum dreizehnten Mal ein Gesetz für nichtig erklärte, löste bei den Betroffenen tiefgreifende Emotionen aus. Eine Frau aus der Präfektur Miyagi, die in ihren Siebzigern ist und zuvor ihre Rechtsstreitigkeiten auf Bezirks- und Oberster Gerichtsebene verloren hatte, teilte mit, dass sie von der Entscheidung zutiefst bewegt war und Tränen vergoss. Sie beschrieb den Tag des Urteils als den glücklichsten ihres Lebens, ein Zeugnis ihres langen Kampfes um Gerechtigkeit.

Premierminister Fumio Kishida, der auf das Urteil reagierte, beauftragte Ayuko Kato, die Ministerin für Kinderpolitik, ein Treffen mit den Klägern noch in diesem Monat zu organisieren. Kishida äußerte vor Journalisten sein tiefes Bedauern und entschuldigte sich bei den Klägern für die enormen Leiden, die durch die Sterilisationsoperationen verursacht wurden. Er betonte, dass er seine Entschuldigung auch persönlich überbringen möchte. Kabinettschef Yoshimasa Hayashi kündigte an, nach Überprüfung des Urteils umgehend Entschädigungszahlungen zu veranlassen.

In dem Verfahren ging es nicht primär um die Frage der Verfassungsmäßigkeit, sondern um die Verjährungsfrist, die von verschiedenen Obergerichten bereits kritisiert wurde. Diese Gerichte hatten der Regierung auferlegt, Entschädigungszahlungen zwischen 11 und 16,5 Millionen Yen an die Opfer und 2,2 Millionen Yen an den Ehepartner eines verstorbenen Opfers zu leisten. Diese Summen übertreffen die durch ein im April 2019 in Kraft getretenes Gesetz festgelegten Zahlungen von 3,2 Millionen Yen pro betroffener Person erheblich.

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