InduS: Inklusion durch Sport
Es gibt keine Norm für das Menschsein. Es gibt hörgeschädigte und sehgeschädigte Menschen, andere wiederum haben Lernschwierigkeiten, eine geistige oder körperliche Behinderung – aber es gibt auch Menschen mit und ohne Humor, Optimisten und Pessimisten, soziale und unsoziale Charaktere.
Gemeinsam verschieden sein
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. (Artikel 3, Grundgesetz) Seit 2002 gibt es weitere Gesetze, um Inklusion weiter voran-zutreiben, z. B. das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und seit 2009 gilt in Deutschland zudem die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen: Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion somit ganz offiziell und international anerkannt und als Menschenrecht etabliert.
Inklusion funktioniert nur, wenn sie im Alltag gelebt wird
Es ist wichtig, dass der Staat Inklusion in Gesetzen festschreibt, um den sicheren Rechtsanspruch auf Leistungen zu verankern und ein klares Zeichen zu setzen. Mindestens genauso wichtig ist jedoch das zivilgesellschaftliche Engagement aller Bürger*innen.
InduS Bremen
Zielsetzung ist, ein gemeinsames Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung in Sportvereinen zu fördern. Die Sportangebote im Sportverein sollen für alle zugänglich sein. Alle sollen mitmachen, keiner soll ausgeschlossen werden.
Die primäre Zielgruppe bildet der Personenkreis der Menschen mit Behinderung. Eine Altersbeschränkung oder eine Beschränkung nach dem Grad oder der Art der Beeinträchtigung gibt es nicht.
Besonders angesprochen sind die Menschen, die nach institutionellem Aufenthalt in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, die Sport- und Freizeitangebote in einem Verein nutzen möchten. Zum erweiterten Kreis der Zielgruppe gehören Eltern und Angehörige wie auch die Verantwortlichen in den Sportvereinen, die Vereinsmitglieder sowie die im Ver-ein tätigen Übungsleiter*innen und Trainer*innen.
Vorrangiges Ziel der Weiterentwicklung ist die Sicherung und Stabilisierung der bisher erreichten Ergebnisse sowie der weitere Ausbau der inklusiven Sportangebote.
Darüber hinaus bestehen folgende Ziele und Aufgaben:
- Kontinuierlicher Ausbau und Festigung inklusiver Strukturen in der Vereinslandschaft
- Gesellschaftliche Erfahrung von gelungener Inklusion erlebbar machen
- Abbau von Barrieren in den Köpfen sowie eine Veränderung der Haltung herbeiführen
- Weiterentwicklung des Netzwerkes
- Förderung der Mitgliederentwicklung in den Sportvereinen
InduS richtet sich an
Menschen mit Behinderung, Sportvereine
Übungsleiterinnen/ Trainerinnen/Betreuer*innen
Eltern und Angehörige
Alle Interessierten
Was kennzeichnet InduS?
Alle können mitmachen
Keiner ist ausgeschlossen
Aus einem „Nebeneinander“ wird ein „Miteinander“
Unterschiede sind kein Problem
InduS bietet…
Unterstützende Beratung
Vielfältige Informationen
Fachliche Begleitung
Qualifizierte Fort- und Weiterbildung
Zugang zu Netzwerken uvm.
Rote Karte für Falschparker
Die kreuz und quer auf unseren Gehwegen stehenden oder liegenden Roller bilden eine gefährliche Unfallgefahr für viele Passanten: Insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer*innen, Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Kindern und für die ältere Generation, welche auf Hilfsmittel, wie einen Rollator, angewiesen sind.
Es reicht!
Wir wollen ein Ende des sogenannten Free-Floating-Modells, bei dem die Leihfahrzeuge überall abgestellt werden dürfen und die Gehwege zu einem unsicheren Terrain machen. Wir fordern feste Abstellflächen jenseits der Gehwege.
E-Scooter verbieten?
E-Scooter aus dem Straßenverkehr verbannen? Nein, das halten wir nicht für den richtigen Weg! E-Scooter sind zu einem wichtigen, ökologischen Verkehrsmittel geworden. Und weil es sich eben um ein relativ neues Verkehrsmittel handelt, braucht es nun Regeln, die für alle Seiten bindend sind.
Noch immer keine Selbstverständlichkeit
Menschen, die wegen ihrer intellektuellen, psychischen oder körperlichen Behinderungen sich bereits in anderen Lebensverhältnissen befinden, spüren eine voranschreitende Normalisierung und verstärkte Bemühungen um Inklusion. Trotz unserer aufgeklärten Zeit, gehört die Sexualität aber immer noch nicht zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Thematik. Sexualität und Behinderungen sind nach wie vor in vielen Fällen ein Tabu-Thema.
In der Theorie zwar weitestgehend enttabuisiert, ist es in der Praxis nach wie vor oft unklar, wie die Forderung nach größt möglicher sexueller Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden kann. Im institutionellen Alltag wird die Sexualität immer noch viel zu häufig mit einer kaum zu glaubenden Unsensibilität betrachtet. Oft wird sie als störend oder gar nicht statthaft empfunden. Und in nicht wenigen Fällen auch komplett unterdrückt.
Doch unbestritten ist, dass die Sexualität ein Menschenrecht für Menschen mit und ohne Behinderungen ist.
Wir wollen uns mit wichtigen Fragen beschäftigen:
- Wie gelingt im Alltag der Institutionen respektvolle, intimitätsschützende Begleitung einerseits und direkte, körpernahe Hilfe andererseits?
- Wie werden Infantilisierung, Gewalt und Nichtstattfinden von Aufklärung verhindert?
- Welcher Umgang mit „sexuellen Auffälligkeiten“ ist professionell und menschengerecht?
- Wie wird den individuellen Biografien der zu Betreuenden Rechnung getragen?
Was wir wollen / Of kisses and capes: Der Film zum Thema
Isi und Finn planen gemeinsam ihr erstes Mal. Nicht nur aufgrund ihrer körperlichen Behinderungen wird das zu einem komplizierten Unterfangen, an dem die Beziehung der beiden beinahe zu scheitern droht.